Wettbewerbsbestimmungen

  • Zugelassen zum 16. Internationalen Beethoven Klavierwettbewerb Wien sind Pianisten und Pianistinnen aller Nationen, die zwischen 1. Januar 1988 und 31. Dezember 2000 geboren sind. *Aufgrund der Corona-bedingten späteren Durchführung der weiteren Wettbewerbsrunden heben wir für alle in der Vorrunde ausgewählten 34 Kandidat*innen die Altersbeschränkungen auf.*
  • Der Wettbewerb besteht aus einer Zulassungsprüfung und drei Wertungsrunden. Die einzelnen Zulassungsprüfungen für den 16. Internationalen Beethoven-Klavierwettbewerb Wien finden im Januar/Februar 2020 statt.
  • Alle Werke sind auswendig vorzutragen.
  • *Aufgrund der weltweiten COVID-19 Krise wird die 1. Runde online durchgeführt: dabei werden Videoaufnahmen der Kandidat*innen des Programms der 1. Runde auf der Website des Wettbewerbs und auf weiteren Plattformen ab Mai 2021 allgemein zugänglich gemacht, die Wettbewerbsjury bewertet diese Aufnahmen. Diese Aufnahmen der 1. Runde haben ohne Publikum und in einem Take zu erfolgen. Die 2. Runde und das Finale sind öffentlich zugänglich.*
  • Das Finale (3. Runde) findet mit Orchester im Großen Saal des Musikvereins Wien statt. Dieses Konzert wird voraussichtlich vom Rundfunk aufgenommen und gesendet sowie gestreamt werden.
  • Die Bewertung der Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten wird nach einem Punktesystem vorgenommen. Für die Preiszuerkennung ist die Summe der bei den letzten beiden Runden erworbenen Punkte maßgebend.
  • Für die 2. Runde und das Finale stehen ausschließlich Bösendorferflügel zur Verfügung.
  • Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
  • Das Anhören der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt ab der 2. Runde in der Reihenfolge des lateinischen Alphabets, beginnend von einem ausgelosten Buchstaben. Für das Finale rückt diese Reihung um sechs Buchstaben vor.
  • Aufnahmen in Bild und Ton für Radio- und Fernsehübertragungen sowie Live-Streaming und Internetveröffentlichungen während des gesamten Wettbewerbs sind vorgesehen. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich alle Rechte (einschließlich eventueller Aufnahmen und Wiedergaben in Ton und Bild) vor; eventuelle Ansprüche Dritter werden nicht anerkannt.
  • Für Rundfunk- und Fernsehübertragungen bzw. im Falle einer CD-Produktion oder der Veröffentlichung von Ton- und Videoaufnahmen via Internet haben die Kandidatinnen und Kandidaten keinen Anspruch auf Honorar oder Entschädigung. Solche Übertragungen bzw. Produktionen können auch nicht untersagt werden.
  • Mit der Anmeldung räumen alle Teilnehmer/innen dem Wettbewerbsveranstalter das Recht ein, Angaben zur eigenen Person veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.
  • Aufhebung des Wettbewerbs: Die etwaige Streichung des Wettbewerbs wird von der Wettbewerbsleitung beschlossen und gibt den ausgewählten Kandidat*innen nur das Recht auf die Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  • Textgültigkeit: Die Wettbewerbsbestimmungen des Internationalen Beethoven Klavierwettbewerbs Wien werden in zwei Sprachen (Deutsch, Englisch) veröffentlicht. Im Zweifel hinsichtlich der Auslegung der Wettbewerbsbestimmungen ist allein der deutsche Text rechtsverbindlich.

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