Wettbewerbsbestimmungen

  1. Internationaler Beethoven Klavierwettbewerb Wien: Wettbewerbsbestimmungen (H1-5)

  • Zugelassen zum 17. Internationalen Beethoven Klavierwettbewerb Wien sind Pianisten und Pianistinnen aller Nationen, die nach dem 1. Januar 1993 geboren sind.
  • Der Wettbewerb besteht aus einer Online-Videorunde und drei Runden in Wien vor Publikum. Eine Vorauswahl anhand der eingegangenen Bewerbungsunterlagen zur Zulassung zum Wettbewerb findet statt.
  • Alle Werke sind auswendig vorzutragen.
  • Die Aufnahmen zur Online-Videorunde werden auf der Webseite des Wettbewerbs und auf weiteren Plattformen allgemein zugänglich gemacht und von der Jury bewertet.
  • Die Wertungsrunden in Wien sind öffentlich zugänglich.
  • Alle zur ersten Runde in Wien zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten sind mit dem Antreten in der ersten Runde auch zur zweiten Runde zugelassen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jury auf Antrag des Jury-Vorsitzenden über den Ausschluss einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers von der zweiten Runde abstimmen, wobei die einfache Mehrheit entscheidet. In diesem Fall ist diese Teilnehmerin oder dieser Teilnehmer von der Teilnahme an der 2. Runde ausgeschlossen.
  • Das Finale (3. Runde) findet mit Orchester im Goldenen Saal des Musikvereins Wien statt. Dieses Konzert wird voraussichtlich in Ton und Bild aufgenommen und veröffentlicht werden.
  • Die Bewertung der Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten wird nach einem Punktesystem vorgenommen. Für die Preiszuerkennung ist die Summe der bei den Live-Runden erworbenen Punkte maßgebend.
  • Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
  • Das Anhören der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den drei Runden in Wien erfolgt in der Reihenfolge des lateinischen Alphabets, beginnend von einem ausgelosten Buchstaben. Für jede folgende Runde rückt diese Reihung um sechs Buchstaben vor.
  • Für die drei Live-Runden in Wien stehen ausschließlich Bösendorferflügel zur Verfügung.
  • Aufnahmen in Bild und Ton für Radio- und Fernsehübertragungen sowie Live-Streaming und Internetveröffentlichungen während des gesamten Wettbewerbs sind vorgesehen. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich alle Rechte (einschließlich eventueller Aufnahmen und Wiedergaben in Ton und Bild) vor; eventuelle Ansprüche Dritter werden nicht anerkannt.
  • Für Rundfunk- und Fernsehübertragungen bzw. im Falle einer CD-Produktion oder der Veröffentlichung von Ton- und Videoaufnahmen via Internet haben die Kandidatinnen und Kandidaten keinen Anspruch auf Honorar oder Entschädigung. Solche Übertragungen bzw. Produktionen können auch nicht untersagt werden.
  • Mit der Anmeldung räumen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Wettbewerbsveranstalter das Recht ein, Angaben zur eigenen Person veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.
  • Aufhebung des Wettbewerbs: Die etwaige Streichung des Wettbewerbs wird von der Wettbewerbsleitung beschlossen und gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur das Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  • Textgültigkeit: Die Wettbewerbsbestimmungen des Internationalen Beethoven Klavierwettbewerbs Wien werden in zwei Sprachen (Deutsch, Englisch) veröffentlicht. Im Zweifel hinsichtlich der Auslegung der Wettbewerbsbestimmungen ist allein der deutsche Text rechtsverbindlich.

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